I. Aus der Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die durch Urteil des Kreisgerichts Erfurt vom 27. Februar 1990 geschieden worden ist, stamm ihre am 25. November 1978 geborene Tochter Daniela. Das Kreisgericht hat das Erziehungsrecht (Recht der elterlichen Sorge) nach Einholung eines psychologischen Gutachtens der Mutter übertragen; eine Regelung des Umgangsrechtes des Vaters erfolgte nicht. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung des Vaters hat das Bezirksgericht durch Urteil vom 12. September 1990 zurückgewiesen.
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