OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.08.2015
9 UF 8/15
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1;
Fundstellen:
FuR 2016, 483
Vorinstanzen:
AG Bad Liebenwerda, vom 26.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 257/12

Regelung des Umgangs der Mutter mit einem minderjährigen Kind

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2015 - Aktenzeichen 9 UF 8/15

DRsp Nr. 2015/16674

Regelung des Umgangs der Mutter mit einem minderjährigen Kind

Die Anordnung von Übernachtungsumgängen widerspricht dem Wohl des Kindes, wenn das Kind diese verweigert und sein Wille ohne Gefährdung für seine sozial-emotionale Entwicklung kurzfristig nicht zu überwinden ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die Weigerung des Kindes auf Erlebnissen bei einem Übernachtungsumgang beruht, wo es, obwohl es dies nicht gewohnt war, das Bett mit der Mutter teilen musste und es danach zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen den Eltern gekommen ist.

I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 26. November 2014 - Az. 21 F 257/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Kindesmutter hat das Recht, mit dem Kind N... H..., geboren am ... 2007, beginnend ab 30. August 2015 an jedem zweiten Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr zusammen zu sein.

2. Die Mutter hat ferner das Recht, am Ostermontag, am Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr mit N... zusammen zu sein.

3. Der Vater bringt das Kind zu jedem Umgangsbeginn an den Bahnhof in El... und übergibt es dort an die Mutter; zum Umgangsende übergibt die Mutter das Kind an den Vater ebenfalls am Bahnhof in El....