I.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 20.05.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Antragsteller hat das Recht auf und die Pflicht zum Umgang mit seinem am xx.xx.2015 geborenen Sohn J...... L...... von Freitag, den 02.07.2021, 16.00 Uhr bis Montag, den 19.07.2021, spätestens 20.00 Uhr.
Der Antragsteller holt das Kind pünktlich zu Beginn des Umgangs in der ...........straße xx in ...... ab. Nach dem Ende der Umgangszeit übergibt der Antragsteller das Kind pünktlich an die Antragsgegnerin im Flughafen .......
2. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Antragsteller zu Beginn des Umgangs den Reisepass des Kindes erhält. Nach Beendigung des Umgangs gibt der Antragsteller den Reisepass an die Antragsgegnerin zurück.
II.
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