OLG Köln - Beschluss vom 13.07.2017
10 UF 70/17
Normen:
BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Rheinbach, vom 30.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 168/16

Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer Pflegefamilie

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2017 - Aktenzeichen 10 UF 70/17

DRsp Nr. 2018/18062

Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer Pflegefamilie

Nach einem Aufenthalt von nahezu drei Jahren während des prägenden Kleinkindalters in einer Pflegefamilie bedarf es bei Nichtvorhandensein emotionaler Bindungen des Kindes zur leiblichen Mutter im Einzelfall einer konkreten Abwägung zwischen der Gefährdung des Kindeswohls durch Umgangskontakte einerseits und dem rechtlich geschützten Interesse der Mutter an dem Umgang mit ihrem leiblichen Kind andererseits. Einer derartigen Gefährdung kann nur durch die Anordnung eines begleiteten Umgangs sowie einer zeitlichen Begrenzung der Umgangskontakte begegnet werden.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheinbach vom 30.03.2017 - 6 F 168/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 € (§§ 40 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG)

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe

I.