Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheinbach vom 30.03.2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 € (§§ 40 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG)
I.
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