Vorbemerkung: Das Ende der Ehezeit liegt vor der Währungsumstellung. Aus diesem Grund werden die Anrechte in DM bewertet und alle Rechenoperationen auf DM-Basis durchgeführt. Die Ergebnisse und Teilergebnisse werden in Euro wiedergegeben.
Das FamG Oschersleben hat durch Beschluss vom 3.12.2001 den vom Verbund abgetrennten Versorgungsausgleich entschieden (Bl. 113 VA-SH). Gegen den Beschluss wurde von der OFD Magdeburg form- und fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Aufgrund der weiteren Ermittlungen des Senates war der Versorgungsausgleich in Abänderung der amtsgerichtlichen Entscheidung wie folgt zu regeln:
Die Parteien haben in der Ehezeit vom 01.03.1989 bis 30.06.1995 folgende Anrechte erworben:
a) der am 18.12.1963 geborene Antragsgegner:
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