AG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 256/99
Reichweite der Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2003 - Aktenzeichen 10 WF 31/02
DRsp Nr. 2003/11879
Reichweite der Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs
1. Die Regelung eines gerichtlichen Vergleichs, wonach die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, erfasst nicht ohne weiteres die Gerichtskosten für einen rechtskräftig abgeschlossenen Teil des Rechtsstreits.2. Wurde im Beschwerdeverfahren über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769ZPO eine Kostenentscheidung nicht getroffen, so bedarf es einer ausdrücklichen Erwähnung, wenn die Kostenregelung des Vergleichs sich nicht auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens erstrecken sollte.