Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Biedenkopf vom 23.April 2009 in der Fassung des Nichtabhilfe-Beschlusses vom 18. Mai 2009 dahingehend abgeändert, dass die Beiordnung der Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines im Bezirk des Familiengerichts Biedenkopf niedergelassenen Rechtsanwalts erfolgt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das Amtsgericht hat der Klägerin durch Beschluss vom 23. April 2009 für das zugrundeliegende Unterhaltsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A, O1, bewilligt, wobei die Beiordnung unter der Einschränkung zu den kostenrechtlichen Bedingungen einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts mit Sitz am Ort des Prozessgerichts erfolgte.
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