Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 21. März 2007 wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der Wehrbereichsverwaltung W. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 21. März 2007 zu I des Tenors dahin geändert, dass der letzte Absatz aufgehoben wird.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Beschwerdewert: 2.000 €.
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