BGH vom 03.10.1983
II ZR 133/82
Normen:
BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 1213
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 60

Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

BGH, vom 03.10.1983 - Aktenzeichen II ZR 133/82

DRsp Nr. 1994/4619

Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

Ebenso wie Leistungen, die im Interesse der Gemeinschaft liegen, nicht gegeneinander aufgerechnet oder untereinander abgerechnet werden, werden auch Schulden, die im Interesse des Zusammenlebens eingegangen sind, nicht ausgeglichen. Deshalb kann ein Partner vom anderen nicht Rückzahlung verlangen, wenn er Aufwendungen für die Einrichtung eines Gewerbebetriebes für den anderen gemacht hat.

Normenkette:

BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen
FamRZ 1983, 1213
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 60