OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.08.2019
1 WF 128/19
Normen:
RVG § 56 Abs. 2 S. 1; RVG § 33 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 04.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 254 F 29/12

Rückforderung überhöht gewährter Vergütung im Rahmen einer Beiordnung aufgrund bewilligter PKHVerwirkung des Beschwerderechts der LandeskasseAblauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahrs

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2019 - Aktenzeichen 1 WF 128/19

DRsp Nr. 2020/2893

Rückforderung überhöht gewährter Vergütung im Rahmen einer Beiordnung aufgrund bewilligter PKH Verwirkung des Beschwerderechts der Landeskasse Ablauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahrs

Nach dem Vertrauensgrundsatz ist eine Vergütungsrückforderung nach Ablauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahrs ausgeschlossen, wenn der Vergütungsempfänger auf die Beständigkeit der infolge der Vergütungsfestsetzung eingetretenen Vermögenslage vertrauen durfte, was regelmäßig anzunehmen ist, es sei denn, dass der Vergütungsempfänger aufgrund besonderer Umstände mit einer Rückforderung rechnen musste.

Tenor

Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 04.06.2019 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 56 Abs. 2 S. 1; RVG § 33 Abs. 3;

Gründe

I.