Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. März 2024 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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