OLG Köln - Beschluss vom 21.11.2013
12 UF 51/13
Normen:
BGB § 313 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Brühl, vom 09.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 1/12

Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der Tochter

OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2013 - Aktenzeichen 12 UF 51/13

DRsp Nr. 2015/3937

Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der Tochter

1. Erbringen Schwiegereltern Zuwendungen in der Vorstellung, die eheliche Gemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde dauerhaft Bestand haben und ihre Schenkung werde demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugute kommen, so bestimmt sich nach Scheitern der Ehe die Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Dies ist etwa der Fall bei laufenden Zuwendungen zur Finanzierung eines gemeinsamen Hauses der Eheleute und damit zur dauerhaften Vermögensbildung. 2. Die Geschäftsgrundlage für diese Schenkungen entfällt bei Scheitern der Ehe jedenfalls dann, wenn die Tochter den Miteigentumsanteil des Schwiegersohns gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages und Übernahme noch bestehender Verbindlichkeiten übernommen hat. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, da die eigene Tochter in Zukunft nicht mehr in angemessener Weise von den Schenkungen profitiert.