Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. Dezember 2021 -
Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
3.Das Land Rheinland-Pfalz hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
4.Der Antrag der Mutter des betroffenen Kindes, ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin (...) zu gewähren, wird zurückgewiesen.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|