I. Auf die Beschwerde der Pflegemutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 13. September 2019 - Az.
Der Verbleib bzw. die Rückführung des am... Oktober 2014 geborenen E... N... in den Haushalt der bisherigen Pflegemutter K... D... wird angeordnet.
Die Pflegemutter K... D... wird beauflagt sicherzustellen, dass jegliche Kontaktaufnahme E... und dem Pflegevater A... D... ausschließlich nach Maßgabe der Anordnungen des Amtsvormunds stattfindet.
Der weitergehende Antrag der Pflegeeltern D... wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|