Der Antrag der Antragsgegnerin, ihr für ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 08.08.2017 (
Der Antrag der Antragsgegnerin, die Vollziehung des vorgenannten Beschlusses einstweilen auszusetzen, wird zurückgewiesen.
3.)Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.11.2017. Innerhalb dieser Frist mag die Antragsgegnerin prüfen und erwägen, ob sie das Beschwerdeverfahren auf eigene Kosten durchführen will oder ob sie ihr Rechtsmittel zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknimmt.
I.)
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter), den gemeinsamen Sohn X in die Türkei zurückzuführen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|