Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 08.08.2017 (
Der Antrag des Antragstellers auf Rückführung des gemeinsamen Sohnes X in die Türkei wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.)
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter), den gemeinsamen Sohn X in die Türkei zurückzuführen.
Die Mutter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie wurde als Kind türkischstämmiger Eltern am ##.##.1992 in Deutschland geboren und wuchs hier auf. Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) hat die türkische Staatsangehörigkeit. Er wuchs in der Türkei auf.
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