OLG Nürnberg - Beschluss vom 25.10.2021
7 UF 829/21
Normen:
HKÜ Art. 13;

Rückführung eines Kindes in die Vereinigten Staaten von AmerikaAblehnungsgrund einer schwerwiegenden Gefahr

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2021 - Aktenzeichen 7 UF 829/21

DRsp Nr. 2021/18419

Rückführung eines Kindes in die Vereinigten Staaten von Amerika Ablehnungsgrund einer schwerwiegenden Gefahr

Zu den Bestimmungen des Rechts des Bundesstaates Kentucky/USA zum Sorgerecht bei unverheirateten Eltern und deren Auslegung im Lichte der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der USA.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 29.07.2021, Az.: 103 F 1388/21, aufgehoben.

II.

Der Antragsgegnerin wird Gelegenheit gegeben, das Kind F... A...S..., geb. am ..., bis zum 25.11.2021 in die Vereinigten Staaten von Amerika zurückzuführen.

III.

Führt die Antragsgegnerin das Kind nicht bis zum 25.11.2021 in die Vereinigten Staaten von Amerika zurück, ist sie und jede andere Person, bei der sich das Kind aufhält, verpflichtet, das Kind F... A... S..., geb. am ..., an den Antragsteller oder eine von diesem bestimmte Person zum Zwecke der Rückführung in die Vereinigten Staaten von Amerika herauszugeben.

IV.

Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass gegen sie im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziff. 3 dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann.

V.

Zum Vollzug von Ziff. 3 (Herausgabe) wird ferner angeordnet:

a) b) c) d) e) VI. VII.