Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 29.07.2021, Az.:
Der Antragsgegnerin wird Gelegenheit gegeben, das Kind F... A...S..., geb. am ..., bis zum 25.11.2021 in die Vereinigten Staaten von Amerika zurückzuführen.
III.Führt die Antragsgegnerin das Kind nicht bis zum 25.11.2021 in die Vereinigten Staaten von Amerika zurück, ist sie und jede andere Person, bei der sich das Kind aufhält, verpflichtet, das Kind F... A... S..., geb. am ..., an den Antragsteller oder eine von diesem bestimmte Person zum Zwecke der Rückführung in die Vereinigten Staaten von Amerika herauszugeben.
IV.Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass gegen sie im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziff. 3 dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann.
V.Zum Vollzug von Ziff. 3 (Herausgabe) wird ferner angeordnet:
a) b) c) d) e) VI. VII.
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