1. Die Beschwerde der Mutter vom 11.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 05.09.2021 (Az.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller verlangt nach Maßgabe des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1989 (HKÜ) die Rückführung des gemeinsamen Kindes XXX, geb. am XX.XX.XXXX, von der Mutter aus Deutschland in das XXX.
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