KG - Beschluss vom 22.12.2021
16 UF 135/21
Normen:
HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 05.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 4544/21

Rückführung eines Kindes nach dem HKÜAnforderungen an die tatsächliche Ausübung eines SorgerechtsFehlen von Rückgabehindernissen

KG, Beschluss vom 22.12.2021 - Aktenzeichen 16 UF 135/21

DRsp Nr. 2022/6693

Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ Anforderungen an die tatsächliche Ausübung eines Sorgerechts Fehlen von Rückgabehindernissen

1. Die Beschwerde der Mutter vom 11.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 05.09.2021 (Az. 14 F 4544/21) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12;

Gründe:

I.

Der Antragsteller verlangt nach Maßgabe des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1989 (HKÜ) die Rückführung des gemeinsamen Kindes XXX, geb. am XX.XX.XXXX, von der Mutter aus Deutschland in das XXX.