Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Frankfurt am Main vom 28. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 5.000,- Euro. Die Wertfestsetzung des Amtsgerichts wird dahin abgeändert, dass der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens ebenfalls auf 5.000,- Euro festgesetzt wird.
4.Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
5.Dem Vater wird mit Blick auf seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe aufgegeben, binnen zwei Wochen eine aktuelle Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen vorzulegen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|