Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 22.10.2021 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel
abgeändert.
1.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Kind M. J., geb. ....2018, innerhalb von 2 Wochen nach Rechtskraft dieses Beschlusses nach Italien zurückzuführen.
2.Kommt die Antragsgegnerin der in Ziff. 1 genannten Verpflichtung nicht nach, ist sie verpflichtet, das Kind an den Antragsteller zum Zweck der sofortigen Rückführung nach Italien herauszugeben.
3. 4. II. III.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|