Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 22.10.2021 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel
abgeändert.
1.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Kind M. J., geb. ....2018, innerhalb von 2 Wochen nach Rechtskraft dieses Beschlusses nach Italien zurückzuführen.
2.Kommt die Antragsgegnerin der in Ziff. 1 genannten Verpflichtung nicht nach, ist sie verpflichtet, das Kind an den Antragsteller zum Zweck der sofortigen Rückführung nach Italien herauszugeben.
3. 4. II. III.|
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