Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 06.09.2018 (
Die weiteren Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A in B bewilligt.
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