OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.10.2003
1 UF 64/03
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 720

Rückführung eines zur Adoption freigegebenen Kindes an die Mutter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.10.2003 - Aktenzeichen 1 UF 64/03

DRsp Nr. 2004/19645

Rückführung eines zur Adoption freigegebenen Kindes an die Mutter

Ist ein Kind unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben worden und in seinem gesamten bisherigen Leben, jetzt 18 Monate, von den Pflegeeltern betreut worden und hat es dementsprechend zu ihnen eine primäre Bindung aufgebaut, und hätte, wie von einem Gutachter ausgeführt, die Herausnahme des Kindes aus seinem bisherigen Umfeld die Folge einer schwerwiegenden Traumatisierung mit nachhaltiger Störung der weiteren Entwicklung, so kann die Rückführung an die Mutter nur erfolgen, wenn diese eine besonders kompetente Beziehungsperson ist mit überdurchschnittlicher Fähigkeit, die Situation eines so getrennten Kindes aufzufangen.

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 4 ;

Hinweise:

Anmerkung Doukkani-Bördner FamRZ 2004, 721

Fundstellen
FamRZ 2004, 720