Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen -, Az:
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers richtet sich gegen eine abschlägige Entscheidung über die Rückführung seiner Kinder nach Großbritannien auf der Grundlage des Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) durch das Amtsgericht Nürnberg.
I.
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