Rückgriffsanspruch gegen Betreuten wegen Betreuervergütung
SchlHOLG, Beschluss vom 05.02.2003 - Aktenzeichen 2 W 172/02
DRsp Nr. 2003/15156
Rückgriffsanspruch gegen Betreuten wegen Betreuervergütung
»Wegen eines Miterbenanteils, dessen Höhe mangels Auseinandersetzung noch nicht ermittelt ist, kann ein Rückgriffsanspruch gegen den Betreuten noch nicht festgesetzt werden.«