Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 19.02.2019, Az.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, folgende Willenserklärung abzugeben:
"Ich, M. R., bin mit K.-M. R. damit einig, dass mein hälftiges Miteigentum an dem Grundstück H.-straße, Gebäude - und Freifläche, B., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts S. (früher: Amtsgerichtsbezirk H., Grundbuchamt H.), Gemeinde B., Grundbuch von B. Nr. xxxx, BV Nr. 1, Flst. xxxx/x, auf K.-M. R. übergeht.
Ich bewillige die Eintragung von K.-M. R. als Alleineigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts S. (früher: Amtsgerichtsbezirk H., Grundbuchamt H.), Gemeinde B., Grundbuch von B. Nr. xxxx, BV Nr. 1, Flst. xxxx/x, eingetragenen Grundstücks H.-straße, Gebäude - und Freifläche, B.."
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