Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Lübeck als Staatskasse vom 25. Oktober 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 6. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe um die Rückerstattung eines per Verrechnungsscheck eingezahlten Vorschusses.
Mit Schriftsatz vom 7. September 2016, beim Amtsgericht eingegangen am 8. September 2016, hat der Antragsteller beantragt, seine Ehe zu scheiden. Zugleich hat er beantragt, ihm Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und hat für die Gerichtskosten nach einem vorläufigen Gegenstandswert von 13.000,00 € einen von seinem Verfahrensbevollmächtigten ausgestellten Verrechnungsscheck über 534,00 € beigefügt, ferner die vollständige Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
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