Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 17. März 2021 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.533,36 € festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner die Rückzahlung von UVG -Leistungen, die er in der Zeit ab Juni 2019 für die leibliche Tochter des Antragsgegners erbracht hat.
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