Die Parteien, beide türkische Staatsangehörige, haben am 07.03.1988 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Türkei die Ehe geschlossen. Die Heirat kam durch Vermittlung der Eltern des Antragstellers zustande, die Parteien hatten sich vorher kaum gekannt. Der Antragsteller kehrte kurz nach der Eheschließung nach Deutschland zurück, wo er aufgewachsen war, die Antragsgegnerin folgte im August 1989. In der Folgezeit lebten die Eheleute in der Wohnung der Eltern des Antragstellers. Am 18.12.1990 wurde die gemeinsame Tochter geboren.
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