I. 1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Kosten der I. Instanz tragen der Kläger zu 84 % und der Beklagte zu 16 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Freistaat Thüringen hat den Beklagten im vereinfachten Verfahren mit dem am 17.05.2006 eingereichten und am 12.07.2006 zugestellten Antrag auf Festsetzung von Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages ab dem 01.07.2005 der 2. Altersstufe, derzeit gezahlte 1661,- €, in Anspruch genommen.
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