OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.12.1991
1 UF 84/91
Normen:
BGB § 242 § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 823
NJW-RR 1993, 7

Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei treuwidrigem Verhindern einer ordnungsgemäßen Vermögensverwertung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.1991 - Aktenzeichen 1 UF 84/91

DRsp Nr. 1995/2752

Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei treuwidrigem Verhindern einer ordnungsgemäßen Vermögensverwertung

»1. Hintertreibt eine geschiedene Ehefrau die Verwertung eines gemeinsamen Hausanwesens, so ist sie bedarfsmäßig fiktiv so zu stellen, als habe sie den hälftigen Erlös angelegt und ziehe daraus (bereinigte) Zinsen; ihre Grundversorgung sollte jedoch effektiv gesichert sein.«2. Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen auf seiten des Unterhaltsverpflichteten bemißt sich der Ehegattenunterhalt nach einem ojektivierten Wert, der sich weder als zu karg noch als zu luxuriös darstellt (= relative Sättigungsgrenze).3. Beim nachehelichen Unterhalt ist der Wohnvorteil auf seiten des Berechtigten mit dem tatsächlichen Mietwert des genutzten Objekts anzusetzen.