Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei treuwidrigem Verhindern einer ordnungsgemäßen Vermögensverwertung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.1991 - Aktenzeichen 1 UF 84/91
DRsp Nr. 1995/2752
Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei treuwidrigem Verhindern einer ordnungsgemäßen Vermögensverwertung
»1. Hintertreibt eine geschiedene Ehefrau die Verwertung eines gemeinsamen Hausanwesens, so ist sie bedarfsmäßig fiktiv so zu stellen, als habe sie den hälftigen Erlös angelegt und ziehe daraus (bereinigte) Zinsen; ihre Grundversorgung sollte jedoch effektiv gesichert sein.«2. Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen auf seiten des Unterhaltsverpflichteten bemißt sich der Ehegattenunterhalt nach einem ojektivierten Wert, der sich weder als zu karg noch als zu luxuriös darstellt (= relative Sättigungsgrenze).3. Beim nachehelichen Unterhalt ist der Wohnvorteil auf seiten des Berechtigten mit dem tatsächlichen Mietwert des genutzten Objekts anzusetzen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.