LG Freiburg, vom 02.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 104/03
Schadenersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen Unfallverursacher bei tödlicher Verletzung des unterhaltspflichtigen Vaters - Zeitpunkt der verjährungsauslösenden Kenntnis von Vaterschaft
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2005 - Aktenzeichen 13 U 110/04
DRsp Nr. 2005/6090
Schadenersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen Unfallverursacher bei tödlicher Verletzung des unterhaltspflichtigen Vaters - Zeitpunkt der verjährungsauslösenden Kenntnis von Vaterschaft
»Die verjährungsauslösende Kenntnis gemäß §§ 852BGB a.F., 199 Abs. 1BGB n.F. des nichtehelichen unterhaltsberechtigten Kindes, welches wegen Tötung seines nichtehelichen Vaters den Ersatzpflichtigen gemäß § 844 Abs. 2BGB auf Ersatz seines Unterhaltsschadens in Anspruch nimmt, besteht nicht schon bei Kenntnis der die Abstammung begründenden äußeren Umstände, sondern erst mit Kenntnis der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung.«