LG Tübingen, vom 25.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 250/88
OLG Stuttgart, vom 19.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 57/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, Humangenetik - Rechtsfolgen fehlerhafter genetischer Beratung eines leitenden Abteilungsarztes eines Universitätsinstituts; Schadensersatz wegen Unterhaltsbelastung der Eltern bei mißlungener Sterilisation oder fehlgeschlagenem Schwangerschaftsabbruch
BGH, Urteil vom 16.11.1993 - Aktenzeichen VI ZR 105/92
DRsp Nr. 1994/1247
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, Humangenetik - Rechtsfolgen fehlerhafter genetischer Beratung eines leitenden Abteilungsarztes eines Universitätsinstituts; Schadensersatz wegen Unterhaltsbelastung der Eltern bei mißlungener Sterilisation oder fehlgeschlagenem Schwangerschaftsabbruch
1. a) Ist der leitende Abteilungsarzt eines Universitätsinstituts zur genetischen Beratung kassenärztlich ermächtigt worden und wird eine derartige Beratung bei einem Kassenpatienten ambulant durchgeführt, so ist er im Fall eines Beratungsfehlers Haftungsschuldner (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 100, 363 ff.; 105, 189 ff.; 120, 376 ff.).b) Bei fehlerhafter genetischer Beratung, die zur Geburt eines genetisch behinderten Kindes geführt hat, können die Eltern von dem beratenden Arzt im Wege des Schadensersatzes den vollen Unterhaltsbedarf des Kindes verlangen, wenn sie bei richtiger und vollständiger Beratung von der Zeugung des Kindes abgesehen hätten.c) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß in den Fällen einer aus ärztlichem Verschulden mißlungenen Sterilisation sowie eines verhinderten oder fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs aus embryopathischer oder kriminologischer Indikation der ärztliche Vertragspartner auf Schadensersatz wegen der Unterhaltsbelastung der Eltern durch das Kind in Anspruch genommen werden kann.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.