OLG Bamberg - Endurteil vom 11.07.2019
2 U 3/18
Normen:
BGB § 280;
Fundstellen:
FuR 2020, 527
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 29.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 629/17

Schadensersatz wegen anwaltlicher FalschberatungÜberprüfung einer vom Gericht empfohlenen VerfahrenshandlungMöglicher Fehler des GerichtsÜberprüfungspflicht des Prozessanwalts

OLG Bamberg, Endurteil vom 11.07.2019 - Aktenzeichen 2 U 3/18

DRsp Nr. 2020/1273

Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung Überprüfung einer vom Gericht empfohlenen Verfahrenshandlung Möglicher Fehler des Gerichts Überprüfungspflicht des Prozessanwalts

1. Empfiehlt ein Gericht eine Verfahrenshandlung, muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die wägbaren Prozessaussichten uneingeschränkt aufklären. 2. Die vom Gericht im Verlauf der Instanz vertretene Rechtsansicht muss im Interesse des Mandanten überprüft werden, selbst wenn sie durch Nachweise von Rechtsprechung und Schrifttum belegt ist. 3. Ist ein Fehler des Gerichts möglich, muss der Prozessanwalt die Möglichkeiten der Verfahrensordnung nutzen, um die zu Gunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte umfassend zur Geltung zu bringen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 29.8.2018 (2 O 629/17) wie folgt abgeändert:

2. 3. 4. 5.