1. Den Antragstellerinnen wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin [...] gewährt. Es wird eine Ratenzahlung auf die Verfahrenskosten in Höhe von [...] € angeordnet. Das Gericht kann bei wesentlicher Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nachträglich die Zahlung der Kosten anordnen oder angeordnete Ratenzahlungen ändern (§ 120a Abs. 1 ZPO).
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