Die Berufungen der Kläger zu 1. bis 3. und der Beklagten zu 1. und 2. gegen das am 24.03.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden jeweils zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die gerichtlichen Kosten tragen die Klägerin zu 1. zu 0,6 %, die Klägerin zu 2. und der Kläger zu 3. jeweils zu 9,7 % und die Beklagte zu 1. und 2. als Gesamtschuldner zu 80 %.
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