Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 17. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 28.213,86 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Veräußerung von Wertpapieren durch die Antragsgegnerin.
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