Die Entscheidung ist mit einer Anmerkung von Henrich, IPRax 1995, 166, versehen.
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer in Marokko zwischen einem zum Islam übergetretenen Deutschen und einer Marokkanerin geschlossenen Ehe sowie zur Frage nach der Qualifikation der marokkanischen Beweisregeln in Ehesachen als materiell- oder prozeßrechtlichen Bestimmungen: OLG Düsseldorf, IPRax 1993, 331.
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