Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet.
Die Anträge der Antragstellerin haben hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Nach § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Diese Voraussetzungen sind nach dem Vortrag der Antragstellerin gegeben.
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