BFH - Urteil vom 01.09.2021
II R 40/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 213
BFH/NV 2022, 289
DB 2022, 309
DStR 2022, 148
DStRE 2022, 184
DStZ 2022, 183
FR 2022, 315
FamRZ 2022, 596
FuR 2022, 226
NJW 2022, 567
ZEV 2022, 163
ZEV 2022, 453
Vorinstanzen:
FG München, vom 02.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3181/16

Schenkungsteuerbescheid für eine ZuwendungAbfindungszahlung im Scheidungsfall kein Besteuerungstatbestand einer freigebigen Zuwendung

BFH, Urteil vom 01.09.2021 - Aktenzeichen II R 40/19

DRsp Nr. 2022/2009

Schenkungsteuerbescheid für eine Zuwendung Abfindungszahlung im Scheidungsfall kein Besteuerungstatbestand einer freigebigen Zuwendung

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 02.05.2018 – 4 K 3181/16, die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2016 und der Schenkungsteuerbescheid vom 14.09.2015 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.