Der Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt - Familiengericht - vom 19.07.2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Schweinfurt - Familiengericht - zurückverwiesen.
2.Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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