OLG Koblenz - Urteil vom 16.08.2002
10 U 1446/01
Normen:
EstG § 10 e § 26 ; EigZulG § 11 Abs. 3 § 2 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2003, 1260
NJW-RR 2003, 351
OLGReport-Koblenz 2003, 23
VersR 2003, 327
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 16.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 245/00

Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrags:Welche Auswirkungen hat die Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG?

OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - Aktenzeichen 10 U 1446/01

DRsp Nr. 2002/14530

Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrags:Welche Auswirkungen hat die Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG ?

»Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.«

Normenkette:

EstG § 10 e § 26 ; EigZulG § 11 Abs. 3 § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.