SchlHOLG - 25.05.1983 (3 W 14/83) - DRsp Nr. 1994/13858
SchlHOLG, vom 25.05.1983 - Aktenzeichen 3 W 14/83
DRsp Nr. 1994/13858
Ein Aufhebungsantrag kann dann Erfolg haben, wenn die Mutter zwar den Namen des Vaters verschweigt, die Vaterschaftsfeststellung aber auf andere Weise, etwa durch Beauftragung eines Rechtsanwalts, fördert.