SchlHOLG - Beschluß vom 21.03.1983 (2 W 30/83) - DRsp Nr. 1996/17884
SchlHOLG, Beschluß vom 21.03.1983 - Aktenzeichen 2 W 30/83
DRsp Nr. 1996/17884
Für eine Abgabe des Unterbringungsverfahrens vom Wohnsitzgericht an das Amtsgericht des Unterbringungsortes ist im Rahmen der Genehmigung einer erstmaligen Unterbringung kein Raum, solange das Wohnsitzgericht nicht abschließend geklärt hat, ob die Unterbringung des Betroffenen überhaupt notwendig ist und gegebenenfalls von Dauer sein wird.