SchlHOLG - Beschluß vom 21.03.1983
2 W 30/83
Normen:
FGG § 46 ;
Fundstellen:
Rpfleger 1983, 352

SchlHOLG - Beschluß vom 21.03.1983 (2 W 30/83) - DRsp Nr. 1996/17884

SchlHOLG, Beschluß vom 21.03.1983 - Aktenzeichen 2 W 30/83

DRsp Nr. 1996/17884

Für eine Abgabe des Unterbringungsverfahrens vom Wohnsitzgericht an das Amtsgericht des Unterbringungsortes ist im Rahmen der Genehmigung einer erstmaligen Unterbringung kein Raum, solange das Wohnsitzgericht nicht abschließend geklärt hat, ob die Unterbringung des Betroffenen überhaupt notwendig ist und gegebenenfalls von Dauer sein wird.

Normenkette:

FGG § 46 ;
Fundstellen
Rpfleger 1983, 352