SchlHOLG - Beschluß vom 21.12.1993
2 W 140/93
Normen:
BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAVorm 1994, 735
FamRZ 1994, 1351
SchlHA 1994, 123

SchlHOLG - Beschluß vom 21.12.1993 (2 W 140/93) - DRsp Nr. 1995/2634

SchlHOLG, Beschluß vom 21.12.1993 - Aktenzeichen 2 W 140/93

DRsp Nr. 1995/2634

Als unverhältnismäßiger Nachteil bei Unterbleiben der Adoption im Sinne des § 1748 Abs. 1 BGB genügt nicht allein das Verfehlen einer gesicherten Rechtsposition für das Kind, wenn das Kind unter sehr günstigen Umständen in einer Pflegefamilie lebt und eine Änderung dieser stetigen Verhältnisse weder tatsächlich noch rechtlich zu erwarten sind.

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAVorm 1994, 735
FamRZ 1994, 1351
SchlHA 1994, 123