SchlHOLG - Urteil vom 05.02.1998 (13 UF 111/97) - DRsp Nr. 1999/1420
SchlHOLG, Urteil vom 05.02.1998 - Aktenzeichen 13 UF 111/97
DRsp Nr. 1999/1420
Verknüpft das materielle Recht Elemente von Grund und Betrag so miteinander, dass sie nicht getrennt voneinander beurteilt werden können, darf ein Grundurteil nicht ergeben, daher ist in Unterhaltsprozessen ein Grundurteil unzulässig. Insbesondere kann in einem Grundurteil darüber entschieden werden, ob die unbefristete Zahlung von Unterhalt unbillig ist, solange die Höhe des Unterhalts nicht feststeht.