SchlHOLG - Urteil vom 11.09.1997 (13 UF 116/96) - DRsp Nr. 1999/1421
SchlHOLG, Urteil vom 11.09.1997 - Aktenzeichen 13 UF 116/96
DRsp Nr. 1999/1421
»1 Erbrachte aber nicht geschuldete Unterhaltsleistungen sind nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung auszugleichen.2. Kürzt das Sozialamt seine Leistungen an den Unterhaltsempfänger in Höhe der Zuvielleistung, kann dies zur Entreicherung führen.«