Schlüssigkeit des Klagevorbringens bei einer Ehelichkeits-Anfechtungsklage
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1995 - Aktenzeichen 29 U 58/95
DRsp Nr. 1996/23001
Schlüssigkeit des Klagevorbringens bei einer Ehelichkeits-Anfechtungsklage
Auch wenn an die Schlüssigkeit des Klagevorbringens bei einer Anfechtungsklage im Hinblick auf den Untersuchungsgrundsatz keine hohen Anforderungen zu stellen sind, hat der Mann, der die eheliche Abstammung anficht, konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorzutragen, das Kind stamme nicht von ihm .