Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 08.07.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin aufgrund der Körperverletzung vom 01.02.2017 ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.900,00 € sowie Schadensersatz in Höhe von 20,00 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 € nebst Zinsen aus diesen Beträgen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.09.2020 zu bezahlen.
2.Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin 36% und der Antragsgegner 64 %.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.020,00 € festgesetzt.
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