I. Die im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann ist im April 1983 vorverstorben. Aus seiner ersten Ehe stammte ein Sohn, H. Von den Geschwistern der Erblasserin lebt nur noch die Beteiligte zu 5. Die Beteiligten zu 1, 2 und 3 sind die Kinder von Geschwistern der Erblasserin. Der Beteiligte zu 4 ist ein Verwandter des Ehemanns der Erblasserin und mit der Beteiligten zu 3 verheiratet. Zum Nachlaß gehören ein Wohnhaus sowie ein landwirtschaftliches Anwesen in S., das aus dem Nachlaß des Ehemannes der Erblasserin stammt, ferner mehrere landwirtschaftliche Grundstücke in O., die aus dem Besitz der Familie der Erblasserin stammen.
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