Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der am 02.10.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl (Az.
Die Antragsgegnerin zu 1 wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.12.2016 im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das Anrecht "Pensionskasse F
Die Antragsgegnerin zu 2 wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.12.2016 im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das Anrecht aufgrund der "Pensionszusage I" (Vers.-Nr. ######) monatlich 206,69 € brutto, zahlbar und fällig zum letzten Tag eines jeden Monats, zu zahlen.
III. IV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|